Hotel Am Alten Hafen in Wismar
I. Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Am Alten Hafen im Wismar (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden.
Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Hotel- und Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer 10 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer im Hotel stehen dem Vertragspartner ab 15.00 Uhr und in den Ferienwohnungen im Zollhaus ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistungen anderweitig zu vergeben.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem an den Fälligkeitstagen geltenden Basiszinnsatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hotel nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 30 Kalendertage vor Anreise fällig.
10. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet.
– bei Stornierungen im Zeitraum von 42. bis 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10 % der bestellten Leistungen,
– bei Stornierung im Zeitraum von 30. bis 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50 % der bestellten Leistungen,
– bei Stornierung im Zeitraum vom 8. Kalendertag bis zum Leistungspunkt werden 80 % der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig.
Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornierungskosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
11. In den öffentlich zugänglichen Bereichen sowie in den Zimmern des Hotels ist das Rauchen untersagt.
12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das Hotel vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotels unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
13. Die vertragliche Haftung des Hotels für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das Hotel zu vertreten haben, ist ausgeschlossen.
14. Das Hotel ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit– der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruht; oder
– das Hotel eine vertragliche Pflicht schuldhaft in einer den Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
– der Schaden auf einen von dem Hotel zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist; oder
– sich in dem Schaden eine typische Gefahr für Leben oder Gesundheit realisiert.
Für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Verzug oder Unmöglichkeit haftet das Hotel, soweit ihm kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur für vorhersehbare und unmittelbare Schäden.Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschuss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungshilfen des Hotels. Unberührt von vorstehenden Regelungen bleibt die Haftung für eingebrachte Sachen.
15. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder Garage, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
16. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise
im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte.
17. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Wismar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
19. Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB´ s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtswirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen
1. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von gebuchten 20 Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und gegebenenfalls dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 20 Personen gelten die Preisliste für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarungen können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.
2. Reservierungen sind schriftlich zu bestätigen:
– Seriengruppen werden mit Unterschrift des Vertrages bestätigt.
– Punktuelle Gruppen werden 42 Kalendertage vor Ankunft der jeweiligen Gruppe bestätigt.
Die endgültige Namensliste der Mitglieder der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.
3. Das Hotel übersendet dem Veranstalter eine Reservierungsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der aufgenommenen Reservierung und Angaben zum Check – in sowie den Zahlungsbedingungen.
4. Anzahl und Stornierung
a) Seriengruppen:
Die Vorauszahlung beläuft sich auf den Betrag, der den Übernachtungskosten eines durchschnittlichen Aufenthaltes entspricht. Dieser Betrag ist 14 Kalendertage vor der ersten Anreise fällig und wird mit dem letzten Aufenthalt der Serie verrechnet.
b) Punktuelle Gruppen:
Reservierungen sind für das Hotel erst nach Anzahlung von 50 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, wenn der Veranstalter seinen Wohn- und Firmensitz im Ausland hat, nach Anzahlungseingang von 100 % und 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe, verbindlich. Diese Anzahlung wird vom Hotel im Falle einer Stornierung einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 42 Kalendertagen vor Ankunft der Gruppe erfolgt. Bei Stornierungen für Gruppen gilt ansonsten Punkt I. 10. dieser AGB entsprechend.
5. Rechnungsstellung für Punktuelle Gruppen
Die Rechnungen sind in Euro sechs Kalendertage vor Anreise der Gruppe per Bankeinzahlung bzw. durch gedeckten Verrechnungsscheck oder in bar bei Anreise der Gruppe zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehenden Kosten wie Telefon, Getränke, etc., sowie es im Vertrag nicht anders geregelt, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der
Veranstalter.Wismar, Mai 2024
Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.